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Alt 23.08.2005, 19:48   #4 (permalink)
binary
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Sorry!

Das stimmt so nicht und ist absoluter Blödfug...! Kein bisschen hat die gute Frau Vermieterin Recht. Wär ja schlimm, wenn wir schon soweit wären, dass nicht mal ein Hund zu Besuch kommen darf!
Nach einem Urteil vom Amtsgericht Bergisch Gladbach, Az.: 23 C 662/93 wird dazu folgendes gesagt:

Hat sich der Mieter individualvertraglich, also nicht durch einen Formularmietvertrag, bindend verpflichtet, in seiner Mietwohnung keinen Hund zu halten, ist er nicht berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von 3 Tagen aufzunehmen. Dagegen ergibt es sich aus dem vereinbarten Verbot der Hundehaltung nicht das Verbot des Empfangs von Besuch in Begleitung eines Hundes.

Das heißt also, solange du als Besucher den Hund bei dir hast und er nicht alleine ist bei deinem Freund zur Beaufsichtigung, ist das nach dem Urteil völlig ok! Besuch darf übrigens 8 Wochen am Stück bleiben und gilt erst nach diesem Zeitraum nicht mehr als Besuch... Wenn du nun also beschließt für 8 Wochen deinen Freund zu besuchen kann der Hund auch mit!

Wenn es ein Formularmietvertrag ist...Gemeint ist so ein 08/15-Standard-Mietvertrag, dann wäre sogar das Verbot der Haltung anfechtbar und es gibt sogar eine Chance dieses nicht einhalten zu müssen, da nach dem Amtsgricht Köln, Az.: 222 C 15/95 auch in städtischem Gebiet die Haltung von Hunden und Katzen dem vertragsmäßgen Gebrauch zu Wohnzwecken zuzurechnen ist! D.h. Gerichte gehen dazu über die Haltung von Tieren als generelle Wohnnutzung anzusehen! Hurra, sie verstehen es langsam!

Ich habe eine ähnliche Situation, nur dass ich halt ständig bei meinem Freund bin mit Hund und kaum noch daheim... Es sagt allerdings auch niemand was und mein Hund ist überall beliebt im Haus.

LG und viel Glück
binary
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