Schutzhundsport
Die Wiege der Hundesportvereine hat zu Beginn unseres Jahrhunderts im Polizei-hundewesen gestanden. Von der reinen Zweckgebundenheit der Gründerzeit entwickelten sich die Aufgabenstellungen für Schutzhunde hin zum Schutzhundesport (SchH). Besonders im Training, bedingt durch neue, artgerechte Ausbildungs-methoden, bekam er eine sportliche Note. Da ist viel Bewegung und körperlicher Einsatz gefordert, um dem Hund auch hier auf spielerische und konsequente Weise die möglichst korrekte Ausführung der in der VDH-
Prüfungsordnung geforderten Übungsteile anzuerziehen.
Der Schutzhundsport untergliedert sich in drei Sektionen, Unterordnung, Schutzdienst und Fährtenarbeit.
In der Abteilung Unterordnung werden Leinenführigkeit, Freifolge, Apportieren auch über Hindernisse hinweg, Kommandos, wie Steh, Sitz, Platz, Bleib oder das Voraussenden des Hundes trainiert.
Im Schutzdienst hat der Hund einen sogenannten Helfer (gespielter Angreifer) unter anderem zu stellen, dessen Flucht zu verhindern, seine Angriffe abzuwehren sowie seinen Hundeführer zu sichern, während dieser den Helfer durchsucht und abführt. Hier gehört es mit zur Ausbildung, daß es der Hund lernt, in bestimmten Situationen auf Kommando energisch und fest zuzubeißen und ebenso den Biß auf Kommando sofort zu lösen.
Bei der Fährtenarbeit ist es die Aufgabe des Hundes, eine gelegte Fährte aufzunehmen und zu verfolgen sowie "verlorene Gegenstände" des Verfolgten zu finden.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Schutzhundprüfung ist das Bestehen der Begleithundprüfung. Schutzhundprüfungen werden in vier verschiedenen Schwierigkeitsstufen (SchH A, SchH 1, SchH 2 und SchH 3) abgelegt.
Der Schutzhundsport stellt nicht nur höchste Anforderungen an den Hund und seinen Ausbilder sondern gerade auch an dessen Verantwortungsbewußtsein.